Nach der medialen Berichterstattung über eine Pension, die sich als „Anti-Homo-Haus“ bezeichnet, werden wieder Rufe nach einem strengeren Diskriminierungsverbot auch im privatwirtschaftlichen Bereich, dem sog. Levelling-up, laut. Die SPÖ empört sich zum Beispiel, dass in Österreich „Diskriminierungen im Privatleben aufgrund der sexuellen Orientierung noch immer legal“ sind und wirft der ÖVP vor, durchwegs gegen Gesetzesvorschläge zum Levelling-up zu stimmen. Doch auch innerhalb der ÖVP werden Stimmen laut, die einen Kurswechsel fordern, was prompt auf starken innerparteilichen Widerspruch stößt, der sich unter NRAbg Gudrun Kugler formiert und auf die Beibehaltung des status-quo beharrt.

So sehr der Wunsch nach einer gerechten Welt nachvollziehbar ist, wäre die Umsetzung eines Diskriminierungsverbots im Privatleben eine gefährliche Utopie. Tatsächlich beruhen unsere privaten Interaktionen, zu denen auch unser privatwirtschaftliches Handeln gehört, auf Unterscheidungen, mit wem wir befreundet sein sollen, mit wem wir zusammenarbeiten wollen oder mit wem wir eine Geschäftsbeziehung eingehen wollen. Die Entscheidungsgrundlagen sind nicht immer rational und beruhen häufig auf Sympathie und was könnte diskriminierender sein? Es ist auch aus Studien bekannt, dass hässliche Menschen es im Leben ungleich schwerer haben, als fast alle anderen Menschengruppen. Sollte man diese nicht auch gesetzlich vor Diskriminierung schützen?

Damit berühren wir den Kern des Problems von Levelling-up. So nobel die Motive auch sein mögen, jegliche Diskriminierung per Gesetz zu verhindern ist nicht möglich und auch nicht wünschenswert, zu zahlreich und zu wenig fassbar sind die verschiedenen Facetten einzelner Menschen, aufgrund derer eine Diskriminierung denkbar wäre. Es könnten höchstens einzelne Gruppen vom Diskriminierungsschutz auch im privaten Bereich erfasst werden, doch das wäre gleichbedeutend mit der Privilegierung einer bestimmten Gruppe gegenüber allen anderen Gruppen und müsste sehr gut begründet werden. Warum ausgerechnet die LGBT Gruppe geschützt werden sollte, andere aber nicht, erschließt sich nicht. Sollte diese Büchse der Pandora erst geöffnet werden und auch weitere Gruppen erfasst werden, stünden wir vor unlösbaren Problemen. Die Seniorentarife der Westbahn müssten eingestellt werden (Diskriminierung wegen Alter), Hotels dürften sich nicht mehr nur auf Familien mit Kindern oder Gäste ohne Kinder spezialisieren (Diskriminierung wegen Familienstand), der jüdische Hotelbesitzer müsste seine Veranstaltungsräume gegen seinem Willen einer Burschenschaft vermieten (Diskriminierung gegen Weltanschauung) ein Kloster müsste seinen Festsaal für die Feier eine gleichgeschlechtlichen Ehe (Diskriminierung gegen sexuelle Ausrichtung) zur Verfügung stellen und ein islamisches Reisebüro müsste Christen auf eine Pilgerfahrt nach Mekka mitnehmen (Diskriminierung gegen Religion). Die Wiener Linien müssten übrigens auch ihren stark vergünstigten „Queer CityPass“ für „LGBTIQ* Wien-Besucher“ abschaffen, denn auch dies wäre eine Diskriminierung von allen Menschen, die sich in diesem Akronym nicht wiederfinden.

Selbstredend muss ein Diskriminierungsschutz greifen, wenn sie den Staat betreffen oder man monopolartigen Strukturen ausgeliefert ist. Das einzige Wirtshaus im Ort muss allen zugänglich sein. Das ist bereits geltende Rechtslage. Gott sei Dank leben wir aber in einem freien Land, wo eigentlich jeder nach seiner Façon glücklich werden kann und auch ohne Kontrahierungszwang alle Dienstleistungen und Güter beziehen kann, die er braucht, ganz gleich welcher Gruppe er angehört. Weiterhin bestehende moralische und ethische Probleme müssen auch auf der Ebene der Moral und der Ethik gelöst werden. Der Ruf nach dem Gesetz hätte laut dem renommierten Juristen Prof. Tomandl den massivsten Eingriff in die Freiheit zur Folge, den man sich vorstellen kann. Sind wir wirklich bereit diesen Preis zu zahlen?

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