DÖW-Rechtsextremismusbericht 2024

Der DÖW-Bericht hat eine quasi-amtliche Funktion: Wer darin vorkommt, steht unter dem Generalverdacht des Rechtsextremismus.

  1. Strategischer Wandel: Von Personen zu Institutionen

Der DÖW-Bericht 2024 markiert einen methodischen Wendepunkt. Während im Vorjahr v.a. die namentliche Nennung von christlichen Politikern (u.a. Gudrun Kugler, Jan Ledóchowski & Suha Dejmek) zu politischen Verwerfungen führte, verzichtet das DÖW im aktuellen Bericht vermehrt auf die namentliche Diskreditierung einzelner Mandatare. Stattdessen findet eine strategische Verschiebung statt:

  • Weg von der Personenbeschimpfung, hin zur institutionellen Rahmung
  • Christlich-konservative Werte werden systematisch als „Resonanzraum” für Extremismus gedeutet
  • Christliche Bildungs- und Forschungsstätten werden als Zentren eines „Neo-Integralismus” markiert
  • Die Kritik wird abstrakter und damit schwerer greifbar – aber nicht weniger schädlich
  1. Die neue „Methodik der Diffamierung”

Das DÖW nutzt zwei neue Instrumente, um bürgerliche und christliche Positionen in die Nähe des Rechtsextremismus zu rücken:

2.1 Das Rechtsextremismus-Barometer

Hier werden Einstellungen in der „Mitte der Gesellschaft” gemessen. Kritische Positionen zu Geschlechtern, Migration oder politischem Islam werden so aufbereitet, dass sie als „Einstiegsdrogen” für rechtsextremes Denken erscheinen. Folgende Aussagen werden abgefragt und als problematisch eingestuft:

  • „Es gibt nur zwei Geschlechter, männlich und weiblich”
  • „Österreich ist Teil einer deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft”
  • „Zugewanderte sollen sich anpassen”
  • „Durch Muslime fühle ich mich manchmal fremd”
  • „Der Islam ist mit westlichen Werten grundsätzlich nicht vereinbar”

Die Zustimmung zu solchen Aussagen wird statistisch so dargestellt, als würde sie den Weg zum Rechtsextremismus ebnen. Dies ist eine unzulässige Gleichsetzung demokratischer Meinungsvielfalt mit extremistischem Gedankengut.

2.2 Das Konzept der „Resonanzräume”

Dies ist das zentrale und problematischste Instrument des Berichts. Christliche Organisationen werden nicht mehr direkt als „rechtsextrem” bezeichnet – das wäre juristisch angreifbar. Stattdessen werden sie als „Resonanzraum” klassifiziert. Die offizielle Definition lautet:

Definition „Resonanzraum”: „Gesellschaftliche Felder, die nicht Teil des organisierten Rechtsextremismus sind, aber personelle, ideologische und organisatorische Überschneidungen mit ihm aufweisen, in Begegnungsräumen wie Demonstrationen und Onlinecommunities mit ihm interagieren und zur Verbreitung rechtsextremer Deutungsmuster in weitere Bevölkerungsschichten beitragen. Zugleich können sie als „Durchlauferhitzer” fortschreitender Fanatisierung und damit als Rekrutierungsfelder für den Rechtsextremismus wirken.”

Diese Definition ist methodisch und inhaltlich höchst problematisch:

  • Sie konstruiert eine Form der Kollektivschuld: Wer christliche Werte öffentlich verteidigt, schafft angeblich das Klima, in dem Extremismus gedeihen kann
  • Der Begriff „Durchlauferhitzer” unterstellt eine Radikalisierungsdynamik ohne empirischen Nachweis
  • Legitime demokratische Überzeugungen werden als „Rekrutierungsfelder” für Extremismus diffamiert
  • Die bloße Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen wird als „Interaktion” mit Extremismus gewertet

Besonders deutlich wird die ideologische Schlagseite des Berichts in folgender Passage:

Zitat aus dem DÖW-Bericht: „Konkrete politische Anliegen umfassen u. a. die Ablehnung von Abtreibung, Feminismus, Homo- und Transsexuellenrechten bzw. das Eintreten für heteronormative Familienverhältnisse, traditionelle Geschlechterrollen und eine rigide Sexualmoral. Diese Positionen sind keineswegs per se als rechtsextrem anzusehen, können aber, wie nicht zuletzt auch die geteilte Ablehnung einer vermeintlichen „Islamisierung”, Bündnisse zwischen Rechtskatholizismus und völkischem Rechtsextremismus begünstigen.”

Diese Formulierung zeigt die perfide Logik: Zunächst wird eingeräumt, dass diese Positionen „keineswegs per se als rechtsextrem anzusehen” sind. Im selben Atemzug werden sie jedoch als Brücke zum „völkischen Rechtsextremismus” dargestellt. Das Ergebnis: Wer für das Lebensrecht Ungeborener eintritt oder traditionelle Familienwerte vertritt, wird in einen extremistischen Kontext gerückt – ohne selbst extremistisch zu sein, aber als Wegbereiter.

  1. Konkrete Folgen der Berichterstattung

3.1 Umdeutung von Leitbegriffen

Im Kapitel 4.3 (Codes und Symbolsprache) werden Begriffe wie „Heimat”, „Tradition” und „Familie” so analysiert, dass ihre Verwendung fast zwangsläufig einen rechtsextremen Beigeschmack erhält. Dies hat faktisch zur Folge, dass diese Begriffe im öffentlichen Diskurs delegitimiert werden.

3.2 Kriminalisierung der Religionsfreiheit

Die Kritik an „religiösen Fundamentalismen” (Kapitel 6) zielt darauf ab, die öffentliche Religionsausübung und die Verteidigung christlicher Werte als „demokratiegefährdend” einzustufen. Dies stellt einen massiven Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit dar.

3.3 Diskreditierung durch Assoziation

Wenn Ihre Organisation oder Person im Bericht genannt wird, geschieht dies in einem Kontext, der systematisch Verbindungen zum Rechtsextremismus herstellt. Auch wenn nicht explizit behauptet wird, Sie seien rechtsextrem, entsteht durch die Methodik des „Resonanzraums” genau dieser Eindruck in der öffentlichen Wahrnehmung.

  1. Unsere grundsätzliche Kritik am Bericht

4.1 Verharmlosung des Extremismusbegriffs

Es handelt sich um eine Verharmlosung, wenn konservative Wähler und christliche Organisationen im selben Atemzug genannt werden wie Neonazis. Diese Gleichsetzung untergräbt die Ernsthaftigkeit des Extremismusbegriffs: Anstatt den dringend nötigen Schulterschluss gegen echten, gewaltbereiten Rechtsextremismus zu fördern, spaltet der Bericht die Gesellschaft.

4.2 Ideologisierung schwächt den Extremismusschutz

Die ideologische Instrumentalisierung des Berichts schwächt das eigentliche Anliegen und diskreditiert das DÖW selbst. Wenn Extremismusbekämpfung zum ideologischen Kampfbegriff wird, verliert sie ihre Wirksamkeit und gesellschaftliche Akzeptanz.

4.3 Verharmlosung des NS-Unrechts

Wer christliche Positionen pauschal in einen rechtsextremen Kontext rückt, verharmlost das NS-Unrecht und beschädigt das Gedenken an seine Opfer. Christen sind weder rechts noch extrem noch rechtsextrem!

Ein besonders starkes Statement (zum Bericht des Vorjahres) hierzu kommt vom Bundesobmann des NS-Opferverbands Norbert Kastelic, dessen Vater als christlicher Widerstandskämpfer von den Nationalsozialisten ermordet wurde:

„Als Sohn eines christlichen Widerstandskämpfers, der von den Nationalsozialisten ermordet wurde und Bundesobmann des NS-Opferverbands, der Kameradschaft der politisch Verfolgten, ist es eine Zumutung, wenn in einem sogenannten „Rechtsextremismus-Bericht” die Gräueltaten der NS-Diktatur verharmlost werden und es versucht wird, billiges politisches Kleingeld zu machen. … Mit den faktisch falschen Aussagen christliche Politiker und Positionen als rechtsextrem zu bezeichnen, beleidigt das DÖW nicht nur jene Opfer, die unter dem Joch des Nationalsozialismus leiden mussten, sondern verharmlost es das NS-Regime und stellt sich als unwissenschaftliche Agitationsplattform dar.”

Ebenso im Vorjahr erfolgte dieses weitere Statement durch Jan Ledóchowski

„Im Rechtsextremismus Bericht des DÖW werden auf unerträgliche und unhistorische Art und Weise Begriffe wie rechtsextrem und (rechts)katholisch miteinander vermengt und ich werde namentlich als Vertreter dieses katholischen politischen Milieus genannt, gemeinsam mit meiner evangelikalen Mitstreiterin Suha Dejmek und natürlich Gudrun Kugler. Es widert mich an. Der Vater meiner Großmutter wurde von den Nazis erschossen. Der Vater meines Großvaters war im KZ und wurde nicht zuletzt aufgrund des Einsatzes seiner halbjüdischen Frau entlassen. Der Onkel meines Großvaters überlebte hingegen einen der Todesmärsche aus dem KZ Großrosen kurz vor Kriegsende nicht. Ein weiterer Onkel wurde während des Krieges von der Gestapo verhaftet, aber überlebte und wurde nach dem Krieg Nationalratsabgeordneter. Wenn rechtskatholisch sein heißt, auf der Seite des Rechts zu stehen und immer gegen das Unrecht einzustehen, vor allem dann, wenn es anderen Menschen ihr Recht auf Leben abspricht, dann trage ich diese Bezeichnung mit Stolz. Es waren katholische Jugendliche, die nicht lange nach dem Anschluss im Stephansdom und am Stephansplatz laut riefen „Christus ist unser Führer„. Am Tag darauf wurde das erzbischöfliche Palais von der HJ gestürmt. Es waren die tieffrommen Geschwister Scholl und ihre Freunde, die Flugblätter gegen das Naziregime verteilten. Auf https://gedenkort.at/ sind unzählige Helden des christlichen Widerstands verewigt. In dieser Tradition will ich stehen und, wenn Gott mir die Kraft und Mut gibt, niemals aus Furcht vor Verleumdung oder Schlimmeren da schweigen, wo gebrüllt werden müsste.

4.4 Angriff auf Meinungsfreiheit und politische Pluralität

Demokratische Meinungsäußerungen und konservative Haltungen werden mit rechtsextremer Ideologie gleichgesetzt – das ist ein schwerer Angriff auf Meinungsfreiheit und politische Pluralität. Wenn der Bericht konservative oder christliche Positionen systematisch in rechtsextreme Nähe rückt, wird er absurd und zum Mittel politischer Ausgrenzung.

4.5 Fehlende ideologische Ausgewogenheit

Eine gleichwertige Analyse linksextremer Aktivitäten fehlt vollständig. Im Verfassungsschutzbericht des DSN finden sich für das Jahr 2024 insgesamt 297 Anzeigen aufgrund linksextremistischer Tathandlungen, einschließlich linksextremistischer Delikte gegen Leib und Leben. Linke Gruppen blockieren regelmäßig Demonstrationen, greifen demokratische Institutionen an, verüben Sachbeschädigungen – teilweise im Namen des „Antifaschismus”. Diese Asymmetrie verstärkt den Eindruck einer ideologischen Schlagseite.

  1. Wo wir stehen – und was wir fordern

Dort, wo Gewaltbereitschaft besteht, wo das Verbotsgesetz verletzt wird, wo demokratische Grundrechte angegriffen werden – dort muss mit aller Konsequenz gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden. Dieser Einsatz verdient jedoch eine sachliche, faktenbasierte Grundlage – keine ideologische Instrumentalisierung.

Wer das nicht erkennt, schadet nicht nur dem Bericht – sondern der Glaubwürdigkeit des demokratischen Rechtsstaats.

Wir fordern daher:

  • Eine klare Trennung zwischen legitimen demokratischen Positionen und tatsächlichem, gewaltbereitem Extremismus
  • Die Beendigung der systematischen Diskreditierung christlicher Organisationen und Überzeugungen durch das Konzept der „Resonanzräume”
  • Eine wissenschaftlich fundierte, ideologisch neutrale Extremismusforschung statt politischer Instrumentalisierung
  • Die Wahrung der Meinungs- und Religionsfreiheit im Rahmen der demokratischen Grundordnung
  • Schutz christlicher Bildungseinrichtungen und die Anerkennung der Unterscheidung zwischen legitimer konservativer Theologie und politischem Extremismus
  • Eine ausgewogene Berichterstattung, die alle Formen von Extremismus – links wie rechts – gleichermaßen dokumentiert

Wir stellen uns schützend vor christliche Institutionen und Personen, die zu Unrecht in einen extremistischen Kontext gerückt werden.